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01. September 2023

Förderprogramm: Investitionsprogramm - energetische Maßnahmen

Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen zur Förderung energetischer Maßnahmen

Ergänzend zum bereits bestehenden Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur zusätzliche Mittel zur Förderung energetischer Maßnahmen bereitgestellt.
Mit der Aufstockung des Investitionsprogramms soll der Energiebedarf regionaler Kultureinrichtungen verbessert werden. Dementsprechend muss es sich um Maßnahmen zur Verbesserung des Energiebedarfs oder zur energetischen Sanierung handeln.

Bezuschusst werden investive Maßnahmen von kleinen Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder (im Theaterbereich) nicht mehr als fünf Neuproduktionen im Kalenderjahr durchführen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Die Mittel werden vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt.

Der Antragsteller muss seinen Sitz im Landkreis Emsland oder in der Grafschaft Bentheim haben.

Fördersumme: Der Zuschuss kann zwischen 1.000 und 25.000 € liegen, die Förderquote sollte maximal 75 % der geplanten Projektkosten umfassen.

Anträge können mit dem Antragsformular bis zum 15.10.2023 gestellt werden.

Es wird eine Bewertung der Anträge nach den Kriterien des Programms vorgenommen. Die Entscheidungen bei der Emsländischen Landschaft trifft der Vorstand.

Hier geht's zu den Antragsunterlagen.

Weitere Informationen zu Ausschreibung und Antragsverfahren erhalten Sie auch auf der Website des MWK.

Gefördert durch:

Sitz der Emsländischen Landschaft e.V.
Schloss Clemenswerth
49751 Sögel

T: 05952 9323-0
F: 05952 9323-40
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Geschäftsstelle
Am Neuen Markt 1
49716 Meppen

T: 05931 49642-0
F: 05931 49642-29
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