Gremien
| Vorstand Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Emsländischen Landschaft. Neben zwei weiteren Mitgliedern gehören dem Vorstand der Geschäftsführer, der Schatzmeister und der Beiratsvorsitzende an. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt in Anlehnung an die kommunale Wahlperiode fünf Jahre. Der Vorstand beruft Fach- und Arbeitsgruppen, berät und entscheidet in allen Fragen, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung oder dem Beirat vorbehalten sind, und gibt die Richtlinien für die Geschäftsführung vor. Der Präsident und der Vizepräsident vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist zur alleinigen Vertretung berechtigt. Die Mitglieder des Vorstandes haben je eine Stimme. |
Zusammensetzung des Vorstandes der Emsländischen Landschaft e.V. für die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim Präsident Hermann Bröring Zedernweg 10, 49808 Lingen (Ems) Vizepräsident und Beiratsvorsitzender Josef Brüggemann Weg zum Resum 4, 48527 Nordhorn Mitglied Landrat Friedrich Kethorn Landkreis Grafschaft Bentheim, 48522 Nordhorn Mitglied Landrat Reinhard Winter Landkreis Emsland, 49705 Meppen Mitglied und Schatzmeister Hans Flüteotte Birkenweg 2, 26901 Rastorf Mitglied und Geschäftsführer Josef Grave Emsländische Landschaft e.V. Schloss Clemenswerth, 49751 Sögel |
| Beirat Der Beirat besteht aus zwölf Beiratsmitgliedern. Darin enthalten sind der Beiratsvorsitzende und der stellvertretende Beiratsvorsitzende. Die Mitglieder des Beirates werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit des Beirates beträgt in Anlehnung an die kommunale Wahlperiode fünf Jahre. Der Beirat soll als sachkundiges Beratungsorgan von Vorstand und Geschäftsführung fungieren. Er ist insbesondere zuständig für die Beratung des Vorstandes bei der Aufstellung des Jahresprogramms und der Bildung von Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen. |
Zusammensetzung des Beirates der Emsländischen Landschaft e.V. für die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim Vorsitzender Josef Brüggemann, Weg zum Resum 4, 48527 Nordhorn stellv. Vorsitzender Heiner Reinert Eichenweg 5, 49767 Twist Mitglieder
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| Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist neben dem Vorstand und dem Beirat eines der Organe der Emsländischen Landschaft e.V. für die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim. Die Mitgliederversammlung beschließt den Haushalt, nimmt die Rechnungslegung entgegen, wählt und entlastet den Vorstand, wählt den Präsidenten/die Präsidentin, den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Beirates sowie die Mitglieder des Beirates, den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin, den Schatzmeister/die Schatzmeisterin und entscheidet in Satzungs- und Geschäftsordnungsfragen. Vorsitzender der Mitgliederversammlung ist der Präsident der Emsländischen Landschaft e.V.. Die Mitgliederversammlung findet mindestens ein Mal jährlich statt. Der Landkreis Emsland und der Emsländische Heimatbund haben in der Mitgliederversammlung je zehn Stimmen. Der Landkreis Grafschaft Bentheim und der Heimatverein Grafschaft Bentheim haben je fünf Stimmen. Zur Ausübung des Stimmrechts benennen die Mitglieder Vertreter in der Anzahl, die der Zahl ihrer Stimmen entspricht. Die Stimmenabgabe eines jeden Mitglieds erfolgt jeweils nur einheitlich durch einen dafür benannten Stimmführer. Einzelmitglieder haben je eine Stimme. |
Zusammensetzung der Mitgliederversammlung der Emsländischen Landschaft e.V. für die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim Vertreter des Landkreises Emsland
Vertreter des Landkreises Grafschaft Bentheim
Vertreter des Emsländischen Heimatbundes
Vertreter des Heimatvereins Grafschaft Bentheim e.V.
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Emsländische Landschaft e.V